Auszug der steuerbefreiten Institutionen Basel-Stadt
Pro Longo Maï ist im Kanton Basel-Stadt gemeinnützig anerkannt.
Durch das Konkordatsprinzip gilt die Anerkennung auf Steuerbefreiung auch in den anderen Kantonen der Schweiz.

Aktuelle Spendenliste der Steuerverwaltung auch zum Downloaden unter www.steuerverwaltung.bs.ch, unter "Spendenliste"
Steuerbefreiung Pro Longo mai 2019.pdf
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Der Verein Pro Longo maï ist als gemeinnützig anerkannt.

 

PC 40 - 17 - 9

IBAN CH61 0900 0000 4000 0017 9

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