Auszug der steuerbefreiten Institutionen Basel-Stadt

Pro Longo Maï ist im Kanton Basel-Stadt gemeinnützig anerkannt.

Durch das Konkordatsprinzip gilt die Anerkennung auf Steuerbefreiung auch in den anderen Kantonen der Schweiz.

 

Aktuelle Spendenliste der Steuerverwaltung auch zum Downloaden unter www.steuerverwaltung.bs.ch,

Gemeinnützigkeit_PLM.pdf
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https://www.youtube.com/watch?v=QyxXJEnZt8g

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Der Verein Pro Longo maï ist als gemeinnützig anerkannt.

 

PC 40 - 17 - 9

IBAN CH61 0900 0000 4000 0017 9

BIC POFICHBEXXX